Richtlinien für die Anlage des Stiftungsvermögens

Mit der Anlage des Stiftungsvermögens sollen angemessene und stabile Erträge erwirtschaftet werden.

Grundsätzlich dürfen Anlagen nicht den Zielen der Stiftung entgegenstehen. Ausschlaggebend ist die Einhaltung nachhaltiger und ethischer Kriterien, die Umweltaspekte ebenso berücksichtigen wie soziale Belange und Fragen eines verantwortungsvollen Managements oder Regierungsführung. Ausgeschlossen ist die Anlage in Wertpapiere von Unternehmen, die Luft und Wasser verschmutzen, Chlor- und Agrochemikalien produzieren, Teil der Atom- und Kohleenergiewirtschaft sind, genmodifiziertes Saatgut herstellen und vertreiben, in der Produktion und dem Vertrieb von Waffen und Rüstungsgüter tätig sind sowie in Kinderarbeit verstrickt sind. Ausgeschlossen ist auch die Anlage in Anleihen von Staaten, die aktives Lobbying zum Ausbau der Kernenergie betreiben, die Todesstrafe vollstrecken, die Rechte von Minderheiten missachten und/oder systematisch gegen das Völkerrecht verstoßen. Bevorzugt werden Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien und umweltfreundlichen Mobilität sowie in Unternehmen, die sich zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Produktion sowie zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards verpflichten, wie sie u.a. die ILO festgelegt hat. Sofern sie sozialverträglich genutzt werden, zählen zu den Anlageformen auch Immobilien.

Bei Anlagen ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag zu achten. Hochspekulative Geldanlagen sind nicht zulässig.