Steuerliche Vorteile

Das geltende Stiftungsrecht eröffnet Stifterinnen und Stiftern eine Reihe von steuerlichen Vorteilen.

  • Stiftungen sind von Körperschafts- und Kapitalertragssteuer befreit, so dass sämtliche Erträge ungeschmälert dem Stiftungszweck zugute kommen.
  • Zustiftungen von bis zu einer Million Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
  • Der zugestiftete Betrag kann über zehn Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden.
  • Gestiftetes Vermögen geht ohne Abzüge von Schenkungs- und Erbschaftssteuern Stiftungen zu.
  • Auch die Anteile, die Erben aus einer ihnen übertragenen Erbschaft an eine Stiftung weiterschenken, sind von der Erbschaftssteuer befreit, sofern dies innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall geschieht.
  • Wird die Stiftung in einem Testament als Erbin eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht, fällt keine Erbschaftssteuer an.
  • Wird der Stiftung per Vertrag ein Darlehen überlassen, kommen die Zinsen ohne Abzüge der Stiftung zugute, ohne dass der Darlehensgeber Steuern auf diese Zinsen zahlen muss.

Weitere Fragen?

Wenn Sie sich für die stiftung medico international interessieren, stehen wir Ihnen gerne für ausführliche Informationen zur Verfügung. Auch in steuerrechtlichen Fragen können wir Sie beraten bzw. Kontakte zu entsprechenden Fachleuten herstellen.